Mietbedingungen
Reservierung/Bezahlung
Die Fahrzeugreservation wird verbindlich, wenn 50% des Gesamtbetrages einbezahlt sind und der unterzeichnete Vertrag retourniert ist. Der Restbetrag ist 10 Tage vor der Fahrzeugübernahme zu begleichen.
Kaution
Bei der Übernahme hat der Mieter eine Kaution von Fr. 500.-- zu hinterlegen. Die Kaution bildet keinen Bestandteil der Miete. Sie wird spätestens 10 Tage nach Mietende zurückerstattet, wenn das Fahrzeug rechtzeitig und ohne Schäden zurückgegeben wurde.
Annullierungskosten
60 - 30 Tage vor Mietbeginn Fr. 200.--
29 - 22 Tage vor Mietbeginn 60% der Gesamtsumme
21 - 15 Tage vor Mietbeginn 80% der Gesamtsumme
14 - 00 Tage vor Mietbeginn 100% der Gesamtsumme
(Wir empfehlen Ihnen eine Annullierungskosten-Versicherung abzuschliessen)
Fahrzeugübernahme
Freitag Abend; gem. Mietvertrag
Der Mieter muss im Besitze eines gültigen Führerausweises der Kat. B und BE sein. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.
Fahrzeugrückgabe
Freitag Vormittag; gem. Mietvertrag
Reinigung
Das Fahrzeug muss innen gereinigt retour gebracht werden. Die WC-Cassette muss geleert sein. Das Küchen- und Campinginventar muss durch den Mieter gereinigt werden. Wenn das Fahrzeug innen durch uns gereinigt werden muss, verrechnen wir Fr. 190.--.
Die Aussenreinigung des Wohnwagens ist im Preis inbegriffen!
Versicherungen
Das Fahrzeug ist Vollkasko versichert. Im Schadenfall unbedingt Polizeirapport erstellen lassen! Selbstbehalte, welche pro Schadenfall durch den Mieter zu übernehmen sind: Vollkasko: Fr. 1'000.--
Im Mietpreis inbegriffen
komplette Küchen-Einrichtung
Campingmöbel
Sonnendach mit Seitenwänden und Abspannmaterial
WC-Chemieflüssigkeit
Aussenreinigung des Wohnwagens
Fahrzeugunterhalt, Rückerstattung nur gegen Originalbelege! Reparaturen müssen vor Auftragserteilung mit dem Mieter abgesprochen werden!
Im Mietpreis nicht inbegriffen
Gasverbrauch (wird am Ende der Mietzeit abgerechnet); allfällige, nicht durch die Versicherung gedeckte Beschädigungen und Bussen gehen zu Lasten des Mieters. Unnatürliche, starke Verschmutzung (z.B. der Polster) wird dem Mieter belastet.
Schäden
Beschädigungen am Dachaufbau des Fahrzeuges infolge Nichtbeachtung der Mindesthöhe sowie durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden werden dem Mieter belastet.
Unfall
Bei einem Unfall muss der Vermieter sofort benachrichtigt werden. Es ist ein Polizeirapport erstellen zu lassen. Halten Sie den Unfallhergang auf einem "Europäischen Unfallprotokoll" fest. (Namen und Adressen der beteiligten Personen, Zeugen, Skizzen, Fotos)
Fahrzeugausfall vor Mietbeginn
Sollte das Fahrzeug unerwartet ausfallen (z. B. durch Unfall / Panne) helfen wir Ihnen einen gleichwertigen Ersatz zu finden. Der Vermieter geht in diesem Falle keine Verpflichtung für ein Ersatzfahrzeug ein. Die geleistete Vorauszahlung wird aber vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Forderung können dem Mieter nicht geltend gemacht werden.

