Mietbedingungen
Reservierung/Bezahlung
Die Fahrzeugreservation wird verbindlich, wenn 50% des Gesamtbetrages einbezahlt sind und der unterzeichnete Vertrag retourniert ist. Der Restbetrag ist 3 Wochen vor der Fahrzeugübernahme zu begleichen. Keine Rückerstattung bei vorzeitigem Mietabbruch.
Kaution
Bei der Übernahme hat der Mieter eine Kaution von Fr. 500.-- zu hinterlegen. Die Kaution bildet keinen Bestandteil der Miete. Sie wird spätestens 10 Tage nach Mietende zurückerstattet, wenn das Fahrzeug rechtzeitig und ohne Schäden zurückgegeben wurde.
Annullierungskosten
60 - 30 Tage vor Mietbeginn Fr. 200.--
29 - 22 Tage vor Mietbeginn 60% der Gesamtsumme
21 - 15 Tage vor Mietbeginn 80% der Gesamtsumme
14 - 00 Tage vor Mietbeginn 100% der Gesamtsumme
(Wir empfehlen Ihnen eine Annullierungskosten-Versicherung abzuschliessen)
Fahrzeugübernahme
Freitag Abend, (gem. Mietvertrag)
Der Mieter muss im Besitze eines gültigen Führerausweises der Kat. B
(bei Typ 4, Kat. C1) und mindestens 21 Jahre alt sein.
Fahrzeugrückgabe
Freitag Vormittag, (gem. Mietvertrag)
Das Fahrzeug muss innen von Mieter gereinigt werden. Insbesondere die
Nasszelle, Küche sowie Küchen- und Campinginventar. Die WC-Cassette und der Abwassertank müssen geleert sein.
Das Fahrzeug ist mit gefülltem Treibstofftank abzuliefern.
Versicherungen
Das Fahrzeug ist Haftpflicht-, Vollkasko- und Rückreise versichert inkl. Fahrzeuge-Assistance mit Pannenhilfe in Europa.
Im Schadenfall unbedingt Polizeirapport erstellen lassen!
Selbstbehalte, welche pro Schadenfall durch den Mieter zu übernehmen sind:
Haftpflicht Fr. 500.-- / Vollkasko Fr. 1000.--
Im Mietpreis inbegriffen
1500 km pro Woche, Mehrkilometer Fr. 0.70/km (Typ1 Fr. 0.50/km)
Aussenreinigung vom Fahrzeug
komplette Küchen-Einrichtung und Campingmöbel
Sonnenstore, Veloträger
WC-Chemieflüssigkeit, Micropur Trinkwasseraufbereiter
Parkplatz für PW
Fahrzeugunterhalt, Rückerstattung nur gegen Originalbelege! Reparaturen müssen vor Auftragserteilung mit dem Vermieter abgesprochen werden!
Im Mietpreis nicht inbegriffen
Treibstoff, evt. Zusatzkilometer, Gasverbrauch (wird am Ende der Mietzeit abgerechnet), allfällige nicht durch die Versicherung gedeckten Beschädigungen und Bussen gehen zu Lasten des Mieters, unnatürlich starke Verschmutzungen (z.B. der Polster) werden auch dem Mieter belastet.
Schäden
Beschädigungen am Dachaufbau des Fahrzeuges infolge Nichtbeachtung der
Mindesthöhe sowie durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden werden dem Mieter belastet.
Unfall
Bei einem Unfall muss der Vermieter sofort benachrichtigt werden. Es ist zwingend ein Polizeirapport erstellen zulassen. Halten Sie den Unfallhergang auf einem "Europäischen Unfallprotokoll" fest. (Namen und Adressen der beteiligten Personen, Zeugen, Skizzen, Fotos)
Fahrzeugausfall vor Mietbeginn
Sollte das Fahrzeug unerwartet ausfallen (z. B. durch Unfall / Panne) helfen wir Ihnen einen gleichwertigen Ersatz zu finden. Der Vermieter geht aber in diesem Falle keine Verpflichtung für ein Ersatzfahrzeug ein. Die geleistete Vorauszahlung wird aber vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Forderung können dem Vermieter nicht geltend gemacht werden.

